Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

STAND: 01.12.2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den Geschäftsverkehr mit Unternehmen (B2B) und mit Endkunden (B2C)

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen der FiPS Filmproduktionsservice UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden „FiPS“) und seinen Geschäftspartnern (im Folgenden „Kunde“).

2. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

3. Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der FiPS Filmproduktionsservice UG (haftungsbeschränkt) in der jeweils aktuellen Fassung, die auf der Internetseite heruntergeladen werden können (Ausschließlichkeitsprinzip). Diese sind Bestandteil jeden Vertrages.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

1. Alle Angebote der FiPS sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

2. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn seitens der FiPS eine schriftliche Auftragsbestätigung erteilt, die Ware / die Dienstleistung an den Kunden versendet, oder ein entsprechender Vertrag geschlossen wurde.

3. Bei jedem Beratungs- / Dienstleistungs-Vertrag besteht die Möglichkeit der Stornierung bzw. des Widerrufes vom Vertrag, jedoch fallen hier Unkostenpauschalen in Höhe von 25 % bei Stornierung bis zu 60 Kalendertagen vor Beginn, in Höhe von 50 % bei Stornierung bis zu 30 Kalendertagen vor Beginn, in Höhe von 75 % bei Stornierung bis zu 14 Kalendertagen vor Beginn und ab dem 13. Tag vor Beginn volle 100 % des Gesamtauftragswertes zzgl. eventuell angefallener Auslagen an.

4. Bei Aufträgen für Waren ist eine Stornierung oder ein Widerruf grundsätzlich ausgeschlossen, da die Waren expliziert für den Kunden beschafft oder hergestellt werden. Bei Medizinprodukten ist aufgrund gesetzlicher Grundlagen ein Widerruf, eine Rücknahme oder Stornierung des Auftrages vollständig ausgeschlossen.

5. Bei Express- oder Eilaufträgen mit kurzer Bearbeitungszeit wird ein Zuschlag in Höhe von 100% auf den Auftragswert erhoben. Sofern eine Express- oder Eilbearbeitung nicht durchgeführt werden kann, wird der Kunde hiervon unterrichtet und eine Kostenerhebung findet nicht statt.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die Preise verstehen sich grundsätzlich  netto, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Zahlungen sind 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und werden ausschließlich unbar im Lastschriftverfahren – automatisiert innerhalb einer Woche nach Fälligkeit – eingezogen, über unseren Partner GoCardless SAS. Hier verpflichtet sich der Kunde eine Ermächtigung zum Sepa-Einzug über unseren Dienstleister abzugeben. Bei jeder Rücklastschrift, die der Kunde zu vertreten hat (z.B. unzureichende Deckung), sind die entstandenen Kosten nebst einer Bearbeitungsgebühr von 15,00 € zu erstatten. Eine fehlgeschlagene Lastschrift wird ein weiteres Mal nach sieben Tagen vorgelegt. Bei einer erneuten Nichteinlösung wird ohne weitere Nachricht automatisiert das Inkassoverfahren eingeleitet. Nur in Ausnahmefällen kann eine Zahlung per Überweisung vorgenommen werden, hierzu bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch die FiPS. In diesem Fall ist die Zahlung des Rechnungsbetrages ausschließlich auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten, zzgl. einer Bearbeitungsgebühr für Rechnungszahlung in Höhe von 15,00 €. Der Abzug von Skonto bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

3. Notwendige Übernachtungskosten werden der FiPS in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden der FiPS ersetzt bei Benutzung der Bahn: Fahrtkosten 1. Klasse, eines Flugzeuges: Flugkosten der 1. Klasse, oder des Pkw: 1,00 € für jeden gefahrenen Kilometer, alternativ Mietkosten des Fahrzeuges, zzgl. Auslagen (z.B. eLadung, Benzin) und Umsatzsteuer. Die Fahrtzeit ist kostenpflichtige Arbeitszeit und wird minutengenau erfasst. Die Wahl des Verkehrsmittels bleibt der FiPS vorbehalten.

4.  Abschlagszahlungen können jederzeit angefordert werden. Die FiPS behält sich vor die Lieferung bzw. den Auftrag nur nach Vorkassezahlung auszuführen.

5. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die FiPS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 9% (B2B) bzw. 5% (B2C) über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Zusätzlich fallen Mahnkosten an, sofern eine Zahlungserinnerung oder Mahnung erfolgt. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass die FiPS einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Kunde die Möglichkeit, nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist. Bei Zahlungsverzug (ab 1. Mahnung) finden die ggfs. vereinbarten Sonderpreise keine Anwendung mehr, hier wird die Differenz zum regulären Verkaufs- oder Dienstleistungspreis nachberechnet. Ein Widerspruch gegen die Nachberechnung ist ausgeschlossen.

6. Das Mahnverfahren erfolgt vollständig automatisiert, hier hat die FiPS keinen Einfluss auf den Ablauf. Nach einer festgelegten Verzugszeit wird die Forderung automatisiert an die Hüttig & Kollegen Collections Rechtsanwälte GmbH (B2B) oder an das Inkassounternehmen paywise GmbH (B2C) übergeben bzw. zum Einzug abgetreten. Alle ab dem Zeitpunkt der Übergabe entstehenden Kosten und Auslagen sind vollumfänglich durch den Kunden (Verzugsschuldner/in) zu tragen bzw. der FiPS Filmproduktionsservice UG (haftungsbeschränkt) zu erstatten.

§ 4 Vertragsdauer und Kündigung

1. Jeder Vertrag beginnt mit dem bezeichneten Datum und endet mit Erbringung der vereinbarten Leistungen, voraussichtlich am genannten Datum zzgl. einer Woche Nachbearbeitung. Sollte zum geplanten Ende die Produktion nicht abgeschlossen sein, so verlängert sich der Vertrag stillschweigend bis zum Produktionsende zzgl. einer Woche Nachbearbeitung.

2. Der Abschlussbericht beim Green Consulting wird frühestens nach Beendigung der Postproduktion erstellt und digital versandt!

3. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die FiPS ist jederzeit zur Kündigung berechtigt, sofern der Kunde seinen Pflichten (Mitwirkungspflichten) – auch nach Erinnerung – nicht nachkommt (Stornogebühren fallen hierbei an!).

4. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

5. Bei einem Beratungs- oder Dienstleistungs-Vertrag besteht die Möglichkeit der Stornierung bzw. des Widerrufes vom Vertrag, jedoch fallen hier Unkostenpauschalen in Höhe von 25 % bei Stornierung bis zu 60 Kalendertagen vor Beginn, in Höhe von 50 % bei Stornierung bis zu 30 Kalendertagen vor Beginn, in Höhe von 75 % bei Stornierung bis zu 14 Kalendertagen vor Beginn und ab dem 13. Tag vor Beginn volle 100 % des Gesamtauftragswertes zzgl. eventuell angefallener Auslagen an.

§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

1. Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Kunde auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Lieferung / Auftragserbringung und Versand

1. Die Lieferung bzw. Auftragserbringung bei Dienstleistungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

2. Die Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich vereinbart.

3. Die FiPS ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.

§ 6 Gewährleistung und Haftung

1. Bei Warenlieferungen:

Die FiPS gewährleistet, dass die gelieferten Waren frei von Sachmängeln sind.

Der Kunde hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Ware, schriftlich zu rügen.

Die Haftung der FiPS ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.

2. Bei Beratungs- oder Dienstleistungsverträgen:

Eine Haftung der FiPS auf Vollständigkeit, inhaltliche Richtigkeit und aktuelle gesetzliche Vorgaben, ist ausgeschlossen, da die FiPS lediglich die selbst erhobenen Daten und Informationen und insbesondere die übermittelten Daten und Informationen der Produktion verarbeitet.

Eine Haftung der FiPS, oder Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber der FiPS, bei Nichterlangung z.B. des Green Motion Labels, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Eine Haftung nach Sachmängelhaftung ist ausgeschlossen. Eine Haftung bei grober Fahrlässigkeit wird nach den gesetzlichen Vorgaben übernommen, sofern die mit der Regulierung beauftragte Betriebshaftpflichtversicherung eine Erstattungspflicht übernimmt oder durch Gerichtsurteil festgelegt wird. Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich und einvernehmlich ausgeschlossen.

§ 7 Datenschutz

1. Die FiPS verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten und die vom Kunden übermittelten Daten nur zum Zweck der Vertragsdurchführung zu verwenden.

2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragsabwicklung gespeichert und verarbeitet werden.

3. Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Kunden, so ist die FiPS verpflichtet, hinreichende dafür Sorge zu tragen, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.

§ 8 Schweigepflicht

1. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, über alle Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der andere Vertragspartner von dieser Schweigepflicht entbindet.

§ 9 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

1. Die FiPS verpflichtet sich, alle ihr zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Kunden zurückzugeben oder datenschutzkonform zu vernichten.

2. Der Kunde ist verpflichtet die übersandten Berichte ordnungsgemäß aufzubewahren. Eine Zweitausfertigung zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht möglich und somit ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 10 Mitwirkungspflicht des Kunden

1. Der Kunde verpflichtet sich innerhalb einer Woche nach Vertragsunterzeichnung den digitalen Fragebogen, zur Erfassung des Projektes, unter vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und einzureichen.

2. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der FiPS alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen, Informationen und Auskünfte rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen durch beteiligte Personen erteilt werden und sie von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Kunden bekannt werden.

3. Auf Verlangen deer FiPS hat der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen. 

4. Der Kunde verpflichtet sich zur namentlichen Nennung der FiPS Filmproduktionsservice UG und dem Namen des durchführenden Green Consultant / Health- & Safety Koordinatoren / Arbeitsschutzbeauftragten / SetMedic / Datenschutzbeauftragten im Abspann bzw. Nachspann der fertigen Produktion. Bei Nichtnennung bzw. Unterlassung ist einvernehmlich eine Konventionalstrafe von 8.001,00 € je Verwertung vereinbart und diese ist sofort fällig.

§ 11 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich am Firmensitz der FiPS Filmproduktionsservice UG (haftungsbeschränkt).

3. Es besteht kein Wettbewerbsverbot. Die FiPS wird nicht ausschließlich für den Kunden tätig.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

 

Stand: 01.12.2024  –  Die vorher gültigen AGB finden Sie hier.

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